Alle Jahre wieder
Je nach Fahrzeugtyp ist nach 12 oder 24, bei Neuwagen nach 36 Monaten die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO vorzunehmen. Seit Januar 2010 ist darin die Abgasuntersuchung (AU) integriert. Die Überprüfung dient sowohl der Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs (Bremsen, Reifen, Beleuchtung, Korrosion) als auch bestmöglicher Umweltverträglichkeit (optimale Funktion der Abgasreinigungssysteme) sowie der Vorschriftsmäßigkeit eventueller Veränderungen, z.B. breiterer Felgen und Reifen. Bei unsrem HU-Service müssen Sie sich nur im eins kümmern: die Prüfungsfrist, die Sie in den Fahrzeugpapieren und auf der Plakette am hinteren Kennzeichen finden. Den Rest erledigen unsere Experten für Sie: Vorabcheck, Hinweis auf eventuell notwendige Reparaturen zur Mängelbeseitigung und Vorführung bei unseren amtlich autorisierten Prüfpartnern – schnell, sicher und zum fairen Preis. Ganz ohne Prüfungsstress.
 
 
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